Wichtig: Zwei verschiedene Konzepte!
In der Pflegeausbildung werden oft zwei Begriffe verwechselt. Hier die Unterscheidung:
📊 5 Kompetenzbereiche (I-V)
Was ist das? Die 5 Kompetenzbereiche aus der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) beschreiben, welche Kompetenzen du am Ende der Ausbildung haben musst.
Wofür? Sie sind die Grundlage für die Prüfung und die Bewertung deiner Kompetenzen.
📚 11 Curriculare Einheiten (CE 01-11)
Was ist das? Die 11 Curricularen Einheiten aus den Rahmenlehrplänen strukturieren den Unterricht an der Pflegeschule.
Wofür? Sie geben vor, welche Themen wann im Unterricht behandelt werden.
Die 5 Kompetenzbereiche (I-V) nach PflAPrV
Diese 5 Bereiche definieren, was du als Pflegefachperson können musst:
Selbstständige Erhebung des Pflegebedarfs, Planung, Durchführung und Evaluation der Pflege. Hier geht es um die vorbehaltenen Tätigkeiten – also das, was nur Pflegefachpersonen dürfen.
Kommunikation mit zu pflegenden Menschen, Angehörigen und im Team. Beratung, Anleitung und Schulung. Information über Pflegeleistungen.
Zusammenarbeit im Pflegeteam und mit anderen Berufsgruppen. Mitwirkung an ärztlich veranlassten Maßnahmen. Qualitätsentwicklung.
Kenntnis rechtlicher Grundlagen, Versorgungsstrukturen und gesellschaftlicher Entwicklungen in der Pflege.
Wissenschaftlich fundiertes Handeln, lebenslanges Lernen, berufsethische Reflexion und Entwicklung einer professionellen Identität.
Die 11 Curricularen Einheiten (CE 01-11)
Diese Einheiten strukturieren den Unterricht an der Pflegeschule:
CE 01Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
Ankommen in der Ausbildung, Rolle als Azubi, erste Orientierung im Berufsfeld
CE 02Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung – die Grundlagen der Pflege
CE 03Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
Reflexion der ersten Praxiserfahrungen, Grundlagen der Kommunikation
CE 04Gesundheit fördern und präventiv handeln
Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung zu gesunder Lebensführung
CE 05Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
Pflege bei akuten Erkrankungen, Hygiene, Arzneimittel, Patientensicherheit
CE 06In Akutsituationen sicher handeln
Notfallmanagement, Erste Hilfe, lebensbedrohliche Situationen erkennen
CE 07Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
Rehabilitation, Wiedereingliederung, Zusammenarbeit mit Therapeuten
CE 08Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
Palliativpflege, Sterbebegleitung, Umgang mit Trauer und Verlust
CE 09Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
Langzeitpflege, Alltagsgestaltung, soziale Teilhabe
CE 10Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern
Pädiatrie, Entwicklungsförderung, Pflege von Kindern und Jugendlichen
CE 11Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Psychiatrie, Demenz, psychische Erkrankungen
Wie hängen Kompetenzbereiche und CE zusammen?
Die Curricularen Einheiten (CE) sind so aufgebaut, dass sie die Kompetenzen aus allen 5 Bereichen fördern. Jede CE behandelt Aspekte aus mehreren Kompetenzbereichen:
- KB I: Pflegeprozess bei akut Erkrankten
- KB II: Kommunikation mit Patienten über Behandlung
- KB III: Zusammenarbeit mit Ärzten, Mitwirkung bei Diagnostik
- KB IV: Rechtliche Aspekte (Aufklärung, Einwilligung)
- KB V: Evidenzbasierte Pflege bei Erkrankungen